Bundestrojaner
Der Bundestrojaner (oder auch Staatstrojaner, Fernüberwachung, Online-Durchsuchung, Online-Überwachung, Quellen-TKÜ) ist eine Software, die von Ermittlern unbemerkt auf dem Rechner von Verdächtigen installiert wird und dort dann die Kommunikation des Verdächtigen mit anderen aufzeichnet und an die Ermittler sendet. Die damit erbrachten Beweise dürfen vor Gericht bei einer Anklage benutzt werden.
Weitere Fakten zusammengefasst aus verlinktem ZEIT-Artikel:
– Der Bundestrojaner ist zurzeit im Einsatz und gelangt unbemerkt auf die Rechner von Verdächtigen.
– Die Ermittler dürfen die Kommunikation des Verdächtigen mit anderen (bspw. über Skype) überwachen
– Die Ermittler dürfen aber keine privaten Dateien ansehen (Word-Dokumente, Fotos etc.)
– Ist der Trojaner einmal auf dem Rechner, startet er bei jedem Hochfahren automatisch mit, macht regelmäßig Screenshots und sendet diese an die Ermittler (verboten!)
– Außerdem könnte der Trojaner die komplette Festplatte kopieren und an die Ermittler senden (natürlich auch verboten – Einsatz dieser Funktion konnte aber nicht ermittelt werden)
– Außerdem hat das Bundesministerium gelogen, als es 2007 sagte, der Trojaner kann nichts auf der Festplatte installieren
– Die illegal aufgenommenen Screenshots dürfen momentan für eine Anklage genutzt werden – und werden es auch.
Argumente für Bundestrojaner |
Argumente gegen Bundestrojaner |
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schwere Verbrechen können verhindert werdenTerroranschläge oder andere schwerste Verbrechen, die geplant werden und mit Komplizen besprochen werden, können durch den Staatstrojaner verhindert werden, weil man die Kommunikation des Verdächtigen mitverfolgen kann. Alleine das müsste doch reichen, um den Trojaner zu rechtfertigen. Damit die Bevölkerung geschützt werden kann. |
Auch Richtervorbehalt schützt uns nicht vor dem StaatSolche gefährlichen, tief in die Persönlichkeitsrechte eingreifenden Maßnahmen wie der Bundedtrojaner werden oft damit beworben, dass es ja noch den Richtervorbehalt gebe, der die Maßnahme verhindert, wenn sie zu weit geht. Man könne also ruhig darauf vertrauen, dass der Staat schon nichts schlimmes machen kann - selbst wenn er es wollte. Der Richtervorbehalt ist aber eine Farce, wie die TRaUT in verlinkter Quelle erläutert. |
Wer nichts zu verheimlichen hat...Meiner Meinung nach ist der Hype um die "Verletzung der Privatsphäre" größtenteils unbegründet. Wer keine kriminellen Aktivitäten zu verheimlichen hat, muss doch wohl den gesellschaftlichen Nutzen aus dieser Art von Verbrechensvorbeugung ablesen. Diejenigen, die auf den Bundestrojaner schimpfen - das sind am Ende diejenigen, die sich über jedes Sicherheitsrisiko in DE beschweren und ständig darauf drängen, dass man die "böse, böse" Polizei daran hindert ihre Arbeit zu machen. |
Staatstrojaner fördert Misstrauen gegenüber dem StaatWenn ich mir jetzt überlegen muss, ob ich vllt. auch einen Staatstrojaner auf dem PC habe, dann fühle ich mich ja erstmal schlecht - eine innere Spannung wird in mir erzeugt. Und damit muss ich irgendwie umgehen. Zuerst denke ich mir, ich hab ja nichts schlimmes verbrochen, aber dann kommen mir die Gedanken, dass der Trojaner ja schon bei Verdächtigen installiert wird. Und wie schnell man heute verdächtig ist, weil man zur falschen Zeit am falschen Ort war, muss einem schon Angst machen. |
Hemmschwelle zur Überwachung sinktDer Staatstrojaner sollte zunächst nur bei verdächtigen Schwerstkriminellen eingesetzt werden. Aber tatsächlich wurde er bei Dieben und Drogenhändlern eingesetzt. Wenn wir als Bevölkerung das so hinnehmen, wird die Hemmschwelle immer weiter sinken. Das ist ein ganz gefährlicher, schleichender Prozess - irgendwann wird der Staatstrojaner bei Delikten jeglicher Art eingesetzt. |
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Missbrauch des Terrorarguments für den StaatstrojanerVor der Einführung des Staatstrojaners sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke, dass die Online-Durchsuchung nur bei tatverdächtigen SCHWERSTKRIMINELLEN - also Terroristen, Serienkillern, Völkermördern - eingesetzt werden würde. Quelle: www.taz.de/!79701/ Mit der Angst vor Terrorismus im Nacken der Bevölkerung wurde argumentiert, um dem Staat die Macht zu geben, den Staatstrojaner einzuführen. Wenn diese MEthoden einmal in die falschen Hände geraten, na dann gute Nacht. |
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Verfassungsbruch durch BundestrojanerDer Staatstrojaner kann Dinge tun, die das Bundesverfassungsgericht eindeutig verboten hat. Der Staat als Programmierer hat somit absichtlich die Verfassung gebrochen! Der Staat mit seinem Bundestrojaner ist so gefährlich, hinterlistig und unberechenbar, dass der Staatstrojaner nie wieder eingesetzt werden darf! |
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Beweise wertlos - Staatstrojaner kann Dateien speichernDer Bundestrojaner kann ferngesteuert Dateien auf dem Rechner speichern, auf dem er installiert ist. Einem Terrorverdächtigen können somit bspw. Anleitungen zum Bombenbau von den Ermittlern oder beteiligten Personen auf seinem Rechner platziert werden. Und vor Gericht werden diese Bombenbauanleitungen dann zur Anklage verwendet. Damit sind eigentlich schon alle Beweise wertlos, die von dem Bundestrojaner gesammelt wurden - denn sie könnten auch von den Behörden selbst auf den Rechner eines Verdächtigen platziert worden sein. |
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Der Staat nutzt seine Macht ausDer Staat denkt, er hätte alles unter Kontrolle und traut sich nur deshalb, Dinge zu protokollieren, die explizit verboten sind (Screenshots). Dabei kann man dem Staat nicht vertrauen, weil dahinter auch nur Menschen sind, die bei der Gelegenheit, mehr Macht zu bekommen, auch schwach werden und dies ausnutzen. Wer weiß, was mit einer so mächtigen, weil unbemerkten "Waffe" noch alles getrieben werden kann und schon wird? |
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Verletzung der PrivatsphäreDer Trojaner kann das Mikrofon am Laptop einschalten und mithören, was im Raum gesprochen wird. Er kann sogar die Webcam ungemerkt einschalten und alles mit ansehen. Er kann alles lesen, was wir geschrieben, aber nicht versendet haben. Unvollendete E-Mails, Tagebücher... Das grenzt an Gedankenlesen. Nichts und niemand darf so tief in unsere Privatsphäre eingreifen - auch nicht die Bundespolizei! |