Beweise wertlos – Staatstrojaner kann Dateien speichern

Der Bundestrojaner kann ferngesteuert Dateien auf dem Rechner speichern, auf dem er installiert ist.

Einem Terrorverdächtigen können somit bspw. Anleitungen zum Bombenbau von den Ermittlern oder beteiligten Personen auf seinem Rechner platziert werden.
Und vor Gericht werden diese Bombenbauanleitungen dann zur Anklage verwendet.

Damit sind eigentlich schon alle Beweise wertlos, die von dem Bundestrojaner gesammelt wurden – denn sie könnten auch von den Behörden selbst auf den Rechner eines Verdächtigen platziert worden sein.

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