Auch Richtervorbehalt schützt uns nicht vor dem Staat

Solche gefährlichen, tief in die Persönlichkeitsrechte eingreifenden Maßnahmen wie der Bundedtrojaner werden oft damit beworben, dass es ja noch den Richtervorbehalt gebe, der die Maßnahme verhindert, wenn sie zu weit geht. Man könne also ruhig darauf vertrauen, dass der Staat schon nichts schlimmes machen kann – selbst wenn er es wollte.

Der Richtervorbehalt ist aber eine Farce, wie die TRaUT in verlinkter Quelle erläutert.

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