Verfassungsbruch durch Bundestrojaner
Der Staatstrojaner kann Dinge tun, die das Bundesverfassungsgericht eindeutig verboten hat.
Der Staat als Programmierer hat somit absichtlich die Verfassung gebrochen!
Der Staat mit seinem Bundestrojaner ist so gefährlich, hinterlistig und unberechenbar, dass der Staatstrojaner nie wieder eingesetzt werden darf!