Keine Bindung an Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber bieten befristete Arbeitsverträge auf den ersten Blick nur Vorteile. Ein großer Vorteil ist, dass sich der Arbeitgeber nicht an Arbeitnehmer bindet. Dadurch ist er in der Lage, flexibel auf sich ändernde Bedingungen am Arbeitsmarkt zu reagieren.
Wenn bspw. das Geschäft schlecht läuft, keine Aufträge reinkommen und an allen Enden eingespart werden muss, kann sich der Arbeitnehmer relativ kurzfristig von dem Arbeitnehmer trennen, indem er einfach den Vertrag auslaufen lässt. So muss er nicht über viele Jahre hinweg einen Mitarbeiter bezahlen, der vllt. zu wenig zu tun hat oder auch sonst nicht genug Geld erwirtschaftet.
Oder wenn der Arbeitnehmer bemerkt, dass die Stelle, die er besetzt hat, generell eine Fehlinvestition war, kann er diese Stelle nach bspw. einem Jahr wieder komplett streichen, indem der Arbeitsvertrag des neuen Mitarbeiters nicht erneuert oder verlängert wird.