Weniger Gefahr durch Horror-Mitarbeiter

Einige Arbeitgeber müssen sich mit sogenannten “Horror-Mitarbeitern” herumschlagen. Diese nutzen ihren Arbeitgeber aus, wo sie nur können und haben gar nicht die Motivation, ehrliche Arbeit zu verrichten. Dies kann sich in verschiedenen Formen zeigen. Beispiele:

1. Arbeitnehmerin ist schwanger, aber verschweigt das im Vorstellungsgespräch. Nach einiger Zeit fehlt sie oft und geht in Schwangerschaftsurlaub. Der Arbeitgeber muss nun schauen, wo er bleibt und muss die Stelle vorübergehend neu besetzen. Wenn die Arbeitnehmerin zurückkommt, ist das Vertrauen dahin, aber der Arbeitgeber muss sie behalten, wenn sie keinen befristeten Vertrag hat.

2. Arbeitnehmer, die nur so viel machen, damit sie nicht auffallen. Denen kann man nicht einfach kündigen, weil sie sich keine groben Fehltritte erlauben. Sie schaden also dem Unternehmen, weil sie mehr arbeiten müssten, aber dies nicht tun. Nur, der Arbeitgeber bekommt sie nicht los.

3. Arbeitnehmer, die krank feiern. Manchmal gibt es Mitarbeiter, die reizen jede Möglichkeit aus, um nicht zur Arbeit zu kommen. Die sind wochenlang krank, ob sie nun wirklich krank sind oder nicht, sei mal dahingestellt. Jedenfalls schaden sie dem Unternehmen.

4. Motivation der Arbeitnehmer erkennen. Mit einem befristeten Vertrag erkennt der Arbeitgeber, wie motiviert ein Arbeitnehmer ist. Erkennt der Arbeitgeber bspw. erst nach einem Jahr, dass der Arbeitnehmer nicht das leisten kann, was er versprochen hat, so muss er ihn nicht weiter beschäftigen.

pro kontra