Ermahnung durch das Bundesverfassungsgericht

Die Bundeszentrale für politische Bildung wurde durch das Bundesverfassungsgericht zu “Ausgewogenheit und rechtsstaatlicher Distanz” ermahnt! Das ist schon ein Kracher – und jetzt raten wir mal, in welche Richtung die bpb nicht ausgewogen war…

Natürlich hat sie wie auch bei anderen Gelegenheiten (Argumente sieht man hier) ihre linke Gesinnung gezeigt. Ein Geschichtswissenschaftler hatte den Antisemitismus der Bevölkerung während des Dritten Reiches relativiert. Daraufhin hatte die bpb den Aufsatz verunglimpft und als nicht mehr diskutierbar hingestellt – was eine eindeutige Positionierung zeigte.

Das Bundesverfassungsgericht sagte daraufhin, die bpb sei zu “Rechtsstaatlichkeit, Ausgewogenheit und Distanz verpflichtet”.

neffetshd