ACTA ist schon geltendes Recht in Deutschland
Die ACTA-Gegner sollten sich gar nicht so aufspielen, denn die Regelungen zum Urheberschutz und die Stärkung der Rechteinhaber wurden durch die deutsche Gesetzgebung schon während der vergangenen 10 Jahre zementiert.
Praktisch alles, was in dem internationalen ACTA-Abkommen zum Urheberschutz geregelt wird, gilt schon jetzt in Deutschland – wir hätten also gar keine Nachteile dadurch.