Die GEMA verlangt Abgaben für klassische Musik

Die GEMA verlangt auch für Aufführungen klassischer Musik Gebühren. Warum das so verwerflich ist? Weil klassische Musik aus dem 19. oder 18. Jahrhundert schon längst keine Urheber mehr hat! Im Allgemeinen gilt, dass der Urheberanspruch an einem Stück verfällt, sobald der Autor über 70 Jahre tot ist. Und das ist bei klassischen Stücken der Fall.
Aber die GEMA verlangt trotzdem weiter Gebühren für klassische Werke mit der Begründung, dass die verändert oder neu interpretiert wurden oder was auch immer.

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