Todesstrafe ist Verantwortung

Was ich bei der Betrachtung der Problematik vermisse: vieles was den Befürwortern der Todesstrafe entgegengehalten wird, ist Straftatbestand des Mörders! Dem Staat wird also das Töten strikt abgesprochen, einem Mörder – im Wiederholungsfalle – aber zugestanden, bzw. ermöglicht. Wenn ich also einen Mörder, der zum zweiten male einen Mord begangen hat dies auch zu einem dritten male ermögliche, wer verantwortet dann den Tod der Opfer?

Man denke nur an Anschläge, Massenmörder oder Mehrfachmörder? Ist der zugelassene Tod mehrerer (braver/unschuldiger) Menschen ethisch besser als die Hinrichtung eines (bösartigen) Menschen? Ich möchte betonen dass die Grundlage für mein Argument die Klarheit der Beweislage, die geistige Klarheit und volle Zurechnungsfähigkeit des Täters und die Drohung einer Wiederholung ist! Zum Thema der Beweislage sei noch zu sagen, dass wenn Verurteilung auf “mathematisch genaue Beweisführung” gründen muss gar kein Urteil mehr gefällt werden kann. Hier also bitte keine Erbsen zählen.

Die Opferseite nicht vergessen

Ich empfinde es als Perversion, wenn hier in den Pro-Argumenten von den “schrecklichen Zuständen des Wartens auf das Todesurteils” gesprochen wird, von der “schlimmen Zerstörung einer Familie” usw., usf., diese Dinge aber bereits alle stattgefunden haben – nämlich auf der Opferseite. Das Opfer hat nicht selten seinen Tod kommen sehen. Die Familie des Opfers, nicht selten der vielen(!) Opfer, im Wiederholungsfalle NOCH mehrerer Opfer fallen aus der Überlegung des Pro-Argumentierers scheinbar heraus.

Der Täter löst den Grenzfall einer nicht wieder gut zu machenden Straftat ja selber aus. Wenn dem *KEINE* Grenze gesetzt wird, ist das in meinen Augen ein schwerer Fehler und ein Verschließen vor der Verantwortung durch Unterlassung!

Um die tragischen Fälle von Fehlurteilen möglichst auszuschließen müssen hier harte Grenzen gesetzt werden, die ich nochmal wiederhole und die sicher nicht vollständig sind: klare Beweislage, Weiderholungsfall, keine absehbare Reue, usw..

Bei der Einhaltung solcher Grundlagen sehe ich auch kaum Raum für einen Missbrauch. Diesen kann es übrigens auch schon bei Freiheitsentzug geben. Missbrauch ist bei jedem Gesetz möglich und nicht eine Eigenschaft des Gesetzes sondern der Menschen die ein gutes Gesetz missbräuchlich anwenden.

Besucher