Kinderkrippen

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Kinderkrippen sind in Deutschland Einrichtungen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr oder Gruppen für Kinder dieser Altersgruppe in Kindertagesstätten. Krippen werden je nach Alter, Liege-, Krabbel- und Laufkrippen unterteilt. Je nach Region gibt es noch andere geläufige Bezeichnungen, wie z.B. Krabbelgruppe. Ab dem dritten Lebensjahr kommen die Krippenkinder in den Kindergarten. Reine Kinderkrippen findet man inzwischen selten; meistens werden die Kinder in Gruppen betreut, in der das Alter bunt durchmischt ist.

Kinderkrippen gehören zur Kindertagesbetreuung und somit zur Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 27. Dezember 2004 (s. SGB VIII) wird der Ausbau von Kindertagesstätten- und Kindertagespflegeplätzen in allen Bundesländern auch zu einem politischen Ziel und die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kleinkindern erhält rechtlich, politisch und finanziell eine neue Aufmerksamkeit. Als pädagogisches Personal werden überwiegend Erzieher, aber auch Kinderkrankenpfleger und Kinderpfleger beschäftigt.

Eine andere Form der Tagesbetreuung ist die Betreuung als Kindertagespflege durch Tagespflegepersonen (zumeist eine Tagesmutter). Daneben gibt es andere Kleinkindgruppen, die weniger die Aufgabe haben, eine Berufstätigkeit der Eltern zu ermöglichen, sondern besondere Angebote machen und als Treffpunkt für Eltern und Kinder dienen.

Eine Sonderrolle für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nehmen Betriebskinderkrippen ein, die Müttern das Stillen in der Nähe des Arbeitsplatzes ermöglichen und den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern sollen.

Fördert es also die Entwicklung der Kinder oder kommen die Bedürfnisse derer eigentlich viel zu kurz?

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Argumente für Kinderkrippen

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