Nicht verfassungskonform
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Artikel 2 der Grundrechte hat jeder Mensch das Recht sich frei zu informieren. Dies kann zwar während des Unterrichtes eingeschränkt werden, jedoch ist es nicht verfassungskonform Schüler während der Pausen darin einzuschränken mittels eines Mobiltelefon an Informationen zu gelangen.