demokratische Verfassung

Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, birgt die vier Verfassungsprinzipien der Demokratie, Bundesstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit. In unserem föderalen und auf Machteingrenzung beruhenden politischen System ist somit auch der Bürger vor staatlicher Willkür geschützt.

Die “Volksvertreter” sind von der Mehrheit des Volkes legitimiert und zum Schutz der Minderheiten hat die Opposition in Bundestag und Bundesrat ein (je nach Ergebnis der Wahl und Verteilung der Sitze) nicht unwichtigen Einfluss.

Die “perfekte” Demokratie kann es in einem Staat mit einer bestimmte Bevölkerungsanzahl auch nicht geben. Umso wichtiger ist es, dass Maßnahmen eingeleitet werden sich dem Ideal der Demokratie anzunähren. In Deutschland gibt es plebiszitäre Elemente nur auf Kommunal- und teilweise auf Länderebene. Auf Bundesebene sieht die Verfassung solch direktdemokratischen Strukturen nicht vor.

pro kontra