Gleichstellung von Mann und Frau wird verhindert
Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sagt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
Der Staat hat also die Aufgabe, die Gleichstellung von Mann und Frau zu fördern. Wenn nun aber ein Betreuungsgeld dazu führt, dass Frauen ihr Kind nicht in eine Kinderkrippe geben, um arbeiten zu können, sondern zuhause bleiben und sich um die Erziehung und den Haushalt kümmern – dann wird die alte Rollenverteilung gefördert! Und zwar, dass der Mann arbeiten geht und die Frau zuhause bleibt.
Mit dem Betreuungsgeld verfehlt der Staat also seine Aufgabe, für eine Gleichstellung in Familien zu sorgen.