Frauenquoten benachteiligen Männer

Frauen wurden im letzten Jahrhundert im Arbeitsleben benachteiligt; deshalb müssen Quoten her, die Frauen in bessere Arbeitsbedingungen hieven. So oder so ähnlich lautet die Argumentation für Frauenquoten. Aber was gut für Frauen ist, hat Nachteile gegen Männer. Wenn aber Frauen in die Jobs geschoben werden, bleiben gleich gut oder gar besser qualifizierte Männer auf der Strecke. Außerdem bekommen Frauen dann für den gleichn Job mehr als ihre männlichen Kollegen, wie weiter unten gezeigt wird.

Schon 2013 beschloss das Europäische Parlament eine EU-weite Frauenquote für die Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen beschlossen. Im Jahr 2022 liegt der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der im DAX vertretenen Unternehmen bereits bei 35,4% (Quelle) – und das bei viel weniger Frauen in Führungspositionen. Das bedeutet, dass Frauen anteilig zu Männern viel eher einen Vorstandsposten erhalten. Alleine das ist schon eine Diskriminierung von Männern. Aber es geht weiter.

Daraus resultiert, dass es sehr wenige qualifizierte Frauen gibt, die für einen Vorstandsposten in Frage kommen (aber viele kompetente Männer). Also müssen Unternehmen um die wenigen Fraun kämpfen, um ihre Quoten einzuhalten. Deshalb verdienen Frauen in Vorständen mehr als ihre männlichen Kollegen (Quelle).

Nur so am Rande: Schon mal davon gehört, dass Frauen für die gleiche Arbeit besser bezahlt werden?

Aber die Bevorzugung von Frauen gilt nicht nur für die Vorstandsetagen. Auch in den unteren Etagen privatwirtschaftlicher Unternehmen werden von eifrigen Befürwortern Frauenquoten eingeführt. Das sieht dann bspw. so aus, wie in diesem Beispiel:

“Die Quote in seiner Firma schreibt vor, dass auf der untersten Karrierestufe zu gleichen Teilen Frauen und Männer eingestellt werden.” (Quelle)

Das bedeutet für die männerdominierenden Arbeitsbereiche (wie in dem obigen Beispiel), dass es auch hier wenige Frauen für viele Jobs gibt und das Gehalt von Frauen höher ist als von gleich gut oder besser geeigneten Männern. Außerdem schreibt Wikipedia zu weiteren Mindestbeteiligungen von Frauen:

“Bei börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern soll zukünftig mindestens ein Mitglied eine Frau sein, bei Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes, Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Krankenkassen), Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie der Bundesagentur für Arbeit wurde eine Mindestbeteiligung vereinbart.” (Quelle)

Und es geht fleißig weiter, die Politik beschließt immer weitere Gesetze zur Bevorteilung von Frauen, was den männlichen Arbeitnehmern schadet, wie z. B. “das Zweite Führungspositionengesetz” von 2021 (Quelle).

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