Verhinderung von Selbstmord

Man stelle sich eine 84jährige Frau vor, die unheilbar an Krebs erkrankt ist. Sie sagt dem Arzt, dass sie ihr Leben gelebt hat und es für sie ok wäre, jetzt zu sterben. Sie möchte sich nicht den Schmerzen einer Chemotherapie hingeben, die ihr Leiden nur noch verlängern würden. Der Arzt darf sie aber nicht sterben lassen.

Die Frau erkennt ihre Lage, geht nach Hause und stürzt sich vom Balkon – und ist tot. Sie hat also ihren Willen umgesetzt, leider aber auf sehr unschöne Art und Weise!

Stellt euch vor, die entstellte Leiche wird von spielenden Kindern entdeckt? Ja, selbst erwachsene Menschen könnten von so einem Fund traumatisiert werden. Die ganze Hausgemeinschaft wäre davon betroffen. Auch das Rettungspersonal und die Tatort-Säuberer hätten unnötige Arbeit und unnötige Ekelszenen.

Wenn die aktive Sterbehilfe erlaubt gewesen wäre, hätte all dies erspart sein können. Die Frau wäre in der Klinik friedlich eingeschlafen und hätte ohne Umwege beerdigt werden können.

Und weil wohl jeder Patient, der sterben möchte, an Suizid denkt, könnte man durch die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe dem Patienten und vielen unbetroffenen Menschen viel Leid ersparen – weil sie sich nicht mehr selbst umbringen müssen!

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