Nächstenliebe gebietet Sterbehilfe

Wenn ein Mensch nicht mehr leben möchte, weil es ihm sehr dreckig geht, er sich aber nicht selbst töten kann, dann sollte das jemand anderes für ihn erledigen dürfen.

Damit ist die aktive Sterbehilfe kein Mord, sondern ein Tat aus Mitleid und Nächstenliebe. Wenn einem durch das Gesetz verboten wird, eine geliebte Person von den Qualen zu befreien, dann ist das einfach nicht richtig!

Der gesunde Menschenverstand zeigt uns den Weg und unsere Gefühle aus Mitleid und Nächstenliebe bringen uns dazu, das richtige zu tun. Wir sind ja schließlich keine Roboter und müssen nicht unsere Gefühle und Empfindungen unterdrücken. Deshalb muss die aktive Sterbehilfe erlaubt sein.

Argumentor